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Bankrecht bedeutet Bankaufsichtsrecht
Bankrecht bedeutet Zivilrecht im Verhältnis Bank – Kunde
Im Bankgeschäft steht der Kunde im Vordergrund. Hier bedarf es der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und dem etablieren von Prozessen und Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.
Viele neue Gesetze führen zu permanentem Anpassungsbedarf an neue Regelungen.
Auch die zunehmende Industrialisierung von Verbraucherrechten führt zu großen Herausforderungen im Bankgeschäft.
Gleichzeitig werden die sich ständig verändernden aufsichtsrechtlichen Regelungen zu einer großen Herausforderung für die Banken.
Meistern wir diese Herausforderungen gemeinsam – sprechen Sie mich an.
Aktuelle Informationen erhalten Sie in meinem Blog.
Bankaufsichtsrecht
Bafin; Erlaubnispflicht nach KWG, ZAG usw.; Mifid II; Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute
Kreditrecht Firmen und Verbraucher
Verbraucherdarlehen, Firmenkundenkredite, Konsortialkredite, Kreditsicherheiten
Wertpapierrecht
Recht der Anlageberatung, Mifid II; Prospektpflicht, WpHG; VermAnlG
Kontoführung/Zahlungsverkehr
PSD2, SEPA, Kontoführung, Betreuungsfälle, Erbfällen, Rentenrückruf
Passivgeschäft
Sparverträge, Festgelder, Tagesgelder, Prämiensparverträge