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Bankrecht  bedeutet Bankaufsichtsrecht 

Bankrecht bedeutet Zivilrecht im Verhältnis Bank – Kunde

Im Bankgeschäft steht der Kunde im Vordergrund. Hier bedarf es der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und dem etablieren von Prozessen und Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter.

Viele neue Gesetze führen zu permanentem Anpassungsbedarf an  neue Regelungen.

Auch die zunehmende Industrialisierung von Verbraucherrechten führt zu großen Herausforderungen im Bankgeschäft. 

Gleichzeitig werden die sich ständig verändernden aufsichtsrechtlichen Regelungen zu einer großen Herausforderung für die Banken.  

Meistern wir diese Herausforderungen gemeinsam – sprechen Sie mich an.

Aktuelle Informationen erhalten Sie in meinem Blog.

Bankaufsichtsrecht

Bafin; Erlaubnispflicht nach KWG, ZAG usw.; Mifid II; Finanzdienstleistungsinstitute, Kreditinstitute

Kreditrecht Firmen und Verbraucher

Verbraucherdarlehen, Firmenkundenkredite, Konsortialkredite, Kreditsicherheiten

Wertpapierrecht

Recht der Anlageberatung, Mifid II; Prospektpflicht, WpHG; VermAnlG

Kontoführung/Zahlungsverkehr

PSD2, SEPA, Kontoführung, Betreuungsfälle, Erbfällen, Rentenrückruf

Passivgeschäft

Sparverträge, Festgelder, Tagesgelder, Prämiensparverträge